Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ rund um unsere Services und Produkte.
Per 31.3.2022 wird die Bankleitzahl 47050 eingestellt bzw. gelöscht. Transaktionen zu Konten/IBAN`s mit dieser Bankleitzahl sind dann nicht mehr möglich.
Zahlungsaufträge mit BLZ 47050 werden ab 1.4.2022 automatisch abgelehnt bzw. an den Auftraggeber rückgeleitet. Bitte sorgen Sie für eine Aktualisierung der Bankdaten und informieren Sie gegebenenfalls einziehende und überweisende Stellen.
Durch die EU-Preisverordnung 2019 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung* durchgeführt werden.
Gemäß dieser Verordnung erhalten Sie als Karteninhaber/Zeichnungsberechtigter in Ihrer BAWAG P.S.K. klar App unmittelbar nach einem Umsatz (Zahlung oder Bargeldbehebung) in einer EWR-Fremdwährung eine Push-Nachricht über den gültigen Wechselkurs und die prozentuelle Abweichung zum Euro Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB). Wenn Sie die BAWAG P.S.K. klar App nicht nutzen, aber Ihre gültige E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist, erhalten Sie die Benachrichtigung per E-Mail.
Zusätzlich senden wir Ihnen per E-Mail eine monatliche Information zu Wechselkursen für EWR-Fremdwährungen.
*EWR-Fremdwährungen | |
CZK | Tschechische Kronen |
PLN | Polnischer Zloty |
DKK | Dänische Krone |
SEK | Schwedische Krone |
BGN | Bulgarischer Lew |
HRK | Kroatische Kuna |
RON | Rumänischer Leu |
HUF | Ungarischer Forint |
ISK | Isländische Kronen |
CHF | Schweizer Franken (in Liechtenstein) |
NOK | Norwegische Kronen |
Wenn Sie diese Benachrichtigungen nicht erhalten möchten, können Sie sich direkt in der BAWAG P.S.K. klar App im Profil bei den Benachrichtigungseinstellungen unter „Umsätze in EWR-Fremdwährung“ abmelden. Sie erhalten dann keine Benachrichtigungen mehr und können sie, wenn gewünscht, jederzeit wieder in Ihrer App aktivieren. Wenn Sie die BAWAG P.S.K. klar App nicht installiert haben, können Sie diese direkt in der E-Mail-Benachrichtigung deaktivieren.
Seit 01.01.2021 ist folgendes für Zahlungen von/nach UK zu beachten:
UK bleibt unverändert im SEPA Zahlungsverkehrsraum und ist weiterhin über SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar. Zahlungen von/nach UK sind nicht mehr preisreguliert (fallen nicht mehr unter die EU Preis-Verordnung). Für UK Zahlungen können daher Zahlungsverkehrs- bzw. Auslandsspesen zur Verrechnung kommen. Diese Entgelte sind vergleichbar mit den Entgelten, die im Zahlungsverkehr mit der Schweiz anfallen.
In den AZV-Entgeltdokumenten sind die Änderungen für BAWAG P.S.K. Kunden gültig ab 01.01.2021 berücksichtigt.
AZV-Entgelte_Privatkunden_ab 01.01.2021
AZV-Informationsblatt_ab 01.01.2021
Betroffen davon sind Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN beginnend mit „GB“ (Großbritannien und Nordirland) oder „GI“ (Gibraltar) und Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-BIC mit „GB“ oder „GI“ an der fünften/sechsten Stelle.
Kunden müssen zusätzlich beachten, dass aufgrund der Geldtransfer-Verordnung bei Überweisungen und Lastschriften außerhalb des EU-/EWR-Raumes die vollständigen Zahlerdaten anzugeben sind (Name und vollständige Adresse des Zahlungspflichtigen).
Bei Lastschriften sind die kompletten Daten des Zahlungspflichtigen vom Lastschrifteneinreicher zwingend anzugeben (vollständiger Name und Adresse des Zahlers).
Zahlungsaufträge mit unvollständigen oder falschen Daten können zu Rückleitungen und separaten Spesen führen. Gutschriften mit unvollständigen Adressdaten oder falschen Begünstigtendaten führen zu Zahlungsablehnungen.